Leistungen Geburtshilfe


Folgende Leistungen dürfen wir zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringen:



Mutterschaftsvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien (MuRiLi)
Ultraschalluntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien (MuRiLi)
Screeningtest auf Schwangerschaftsdiabetes (24.-28. SSW)
CTG (Cardiotokographie, Ableitung der kindlichen Herztöne und Gebärmutterkontraktionen)


Der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen (GBA) gibt die Untersuchungen vor, die Ärzte zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringen dürfen. Diese sind für die Mutterschaftsvorsorge in den Mutterschafts-Richtlinien (SGB V, MuRiLi) festgelegt. Viele sinnvolle Untersuchungen finden hier keine Berücksichtigung. Über das medizinisch Ausreichende, Zweckmäßige, Wirtschaftliche und Notwendige hinaus gibt es zusätzliche Möglichkeiten, die Schwangerenvorsorge sinnvoll ergänzen und erweitern zu können. Wir bieten Ihnen sinnvolle Selbstzahler-Untersuchungen (individuelle Gesundheitsleistungen) an, die als privatärztliche Leistungen (nach GOÄ) erbracht werden. Nähere Beschreibung erhalten Sie in unserer Praxisinformation, die Ihnen beim Praxisbesuch ausgehändigt wird.



Zusätzilche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft (Biometrie des Kindes /Wachstumsverlauf / Fehlbildungsausschluss)
OGT-Suchtest und OGTT-Test auf Gestationsdiabetes zum Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes
Ergänzende Laboruntersuchungen des Blutes (z.B. Immunitäts-Screening: CMV, Toxoplasmose, Ringelröteln, Windpocken).
2. Chlamydien-Screening
B-Streptokokken-Screening ab der 35. SSW


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